Rechtsgebiete:


Vertrags- und Schadensersatzrecht:


Ich prüfe und erstelle sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer zivilrechtliche Verträge.


Im Unternehmensbereich übernehme ich 


  • Forderungseinzug
  • die Überprüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Auflösungsverträgen
  • die Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Vertretung im Bereich wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher Abmahnungen oder     
  • die Geltendmachung entsprechender Unterlassungsansprüche gegenüber Rechtsverletzern.  

Ich übernehme die Erstellung gewerblicher Mietverträge, die Geltendmachung rückständiger Mieten und/oder Räumung des Mietobjektes die Vertretung bei Kündigungsauseinandersetzungen.  
  

Zu meinem Tätigkeitsbereich im Vertragsrecht für Privatpersonen gehört neben der Prüfung und Erstellung zivilrechtlicher Verträge selbstverständlich auch die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen oder Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- oder Werkverträgen.


Ist Ihnen durch einen Verkehrsunfall oder durch pflichtwidriges Handeln Dritter ein Schaden entstanden oder müssen Sie einen solchen (teilweise) abwehren, vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich.

    
Arbeitsrecht:


Ich übernehme die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgebern/-rinnen sowie von Azubis.


Die Prüfung und Erstellung individueller auf Ihren Einzelfall abgestimmter Arbeitsverträge sowie die Prüfung und Erstellung von Verträgen zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen gehören ebenso zu meinen Tätigkeitsfeldern wie die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren.


Für die Geltendmachung rückständiger Vergütungen, offener Urlaubstage, die Verteidigung gegen Abmahnungen auf Arbeitnehmerseite stehe ich ebenso zur Verfügung  

wie  

für die Durchsetzung von Arbeitgeberrechten gegenüber pflichtwidrig handelnden Arbeitnehmern.


Für Arbeitgeber/-innen ist die Verwendungen fachlich versierter Verträge ebenso empfehlenswert wie die Überprüfung von Verträgen vor Unterzeichnung für Arbeitnehmer/-innen.


Daher nehmen Sie frühzeitig meine Hilfe in Anspruch, auch wenn eine Beratung kostenpflichtig ist, können deutlich teurere Verfahren oder Fehlentscheidungen vermieden werden.


Da im arbeitsgerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, auch im Unterliegensfall, ist das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen.


Liegt (vor allem auf Arbeitnehmerseite) Bedürftigkeit vor, ist für mich Ihre Unterstützung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe selbstverständlich.


Haben Sie keinen Versicherungsschutz oder kommt Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, kläre ich Sie fair über die zu erwartenden Kosten auf.


Familienrecht:


Zu meinen Tätigkeiten im Bereich des Familienrechts gehören 
Ehesachen wie 


  • Beratung bei der Einleitung räumlicher Trennung und sich daraus ergebender Ansprüche/Pflichten
  • Vertretung im Ehescheidung und Folgesachen

Achtung: Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang, es gibt in Deutschland keine Onlinescheidung und keine schriftliche Scheidung, das persönliche Erscheinen der Ehegatten ist grundsätzlich erforderlich.


  • die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich  
  • Beratung oder Prüfung von Eheverträgen (Achtung: Eheverträge müssen notariell beurkundet werden)  
  • die Auflösung von Miteigentum an Grundstücken    
  • die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Gesamtschuldnerausgleich aus gemeinsamen Krediten oder die Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung. 

Ich übernehme aber auch Kindschaftssachen wie   


  • Regelung des Umgangs
  • Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgerechtsauseinandersetzungen
  • Adoptionssachen, auch Volljährigenadoption.


Erbrecht:


Ich berate Sie gern bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen.


Erben und/oder enterbte Pflichtteilsberechtigte unterstütze ich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, z.B. bei Enterbungen, Erbschaftsauseinandersetzungen, bei der Durchsetzung oder der Erfüllung von Auskunftserteilungen, bei der Durchsetzung von Pflichtteilen einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder bei nötiger Ausschlagung des Erbes.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:


Ich übernehme Ihre Verteidigung im Strafrecht, aber auch in Ordnungswidrigkeitenrecht.


Dazu gehört umfassende Beratung zu Ihren Rechten als Beschuldigter oder Angeklagter, zu den Erfolgsaussichten der Verteidigung und der Verteidigungsstrategie nach Einsicht in die Akte ebenso wie Übernahme Ihrer Verteidigung vor Gericht.


Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts unterstütze ich Sie bei der Abwehr von Bußgeldern, Fahrverboten, Fahrtenbuchauflagen.


Bitte kontaktieren Sie mich, bevor Sie eine Aussage als Beschuldigter oder Betroffener tätigen! Wichtig ist zunächst die anwaltliche Akteneinsicht zur Prüfung des Vorwurfs und die sich daran anschließende sachliche und rechtliche Würdigung, ob und welche Aussage taktisch sinnvoll ist. Vorschnelle ohne Verteidigung getroffene Aussagen sind Aktenbestandteil und können gegen Sie verwendet werden.